Es gibt verschiedene Formen der öffentlichen Zuwendungen.
Prüfen Sie alle für Ihr Vorhaben relevanten Programme. Welches Programm bietet Ihnen die höchsten Fördersätze? Sind die Programme möglicherweise kombinierbar?
Die Anspruchnahme verschiedener Förderprogramme für ein Vorhaben wird als Kumulation bezeichnet. Es gibt Förderprogramme, die eine Kumulation völlig ausschließen oder nur bis zu bestimmten Förderhöchstgrenzen zulassen. Werden diese Höchstgrenzen überschritten, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Geben Sie im Antrag immer die Kumulation an. In der Regel können Darlehens- und Zuschussprogramme kombiniert werden.
Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde, werden in der Regel nicht mehr gefördert. Stellen Sie deshalb immer erst den Antrag. Prüfen Sie sorgfältig die Programmrichtlinien, um zu klären, mit welchen Maßnahmen Sie schon nach der Antragstellung beginnen dürfen.
Die Zinskonditionen orientieren sich am Kapitalmarkt und sind damit häufigen Änderungen unterworfen. Informieren Sie sich vor der Antragstellung nach den aktuellen Konditionen. Bei einigen Programmen gilt der Zinssatz, der bei Bewilligung des Antrages maßgeblich war.
Bewilligungen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erteilt werden. Somit kann es vorkommen, dass es ein Förderprogramm gibt, wegen fehlender Haushaltsmittel aber keine Bewilligung möglich ist.
Förderinstitutionen verfügen in der Regel nur über Informationen zu ihren eigenen Programme.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht, Ausnahmen sind die Einspeisevergütungen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.
Eine fachkundige Beratung z. B. bei einer Modernisierung des Gebäudes kann sehr hilfreich sein, um eine effektive Sanierung durchführen zu lassen. Diese Beratung wird z. Z. vom Bund und einigen Bundesländern gefördert.
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