Letzte Aktualisierung: 14.04.2024

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Europäische Gebäuderichtlinie beschlossen: Schlecht gedämmte Häuser müssen saniert werden!

Nach langem Ringen wurde die europäische Gebäuderichtlinie beschlossen. Die Novelle legt für Nichtwohngebäude, erstmals konkrete Mindesteffizienzstandards fest. Die Mitgliedsstaaten müssen demnach bis 2030 die energetisch schlechtesten 16% und bis 2033 die schlechtesten 26% dieser Gebäude sanieren. Demgegenüber definiert die Richtlinie für Wohngebäude lediglich Einsparziele: Bis 2030 soll der durchschnittliche Energieverbrauch aller Wohngebäude um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Etwas mehr als die Hälfte der Einsparungen soll dabei von den schlechtesten 43% der Gebäude erbracht werden. Nun muss die Bundesregierung klimapolitische Verantwortung übernehmen und die Zielmarken aus Brüssel schnell in wirksame nationale Politik übersetzen.

Die Europäische Gebäuderichtlinie verpflichtet Eigentümer, schlecht gedämmte Nichtwohngebäude zu sanieren. Die EPDB sieht für Wohngebäude lediglich Einsparziele vor: Bis 2030 soll der durchschnittliche Energieverbrauch aller Wohngebäude um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. (Foto: energie-experten.org)

Am 12.04.2024 hat der EU-Ministerrat final über die Europäische Gebäuderichtlinie („Energy Performance of Buildings Directive“ - kurz: EPBD) abgestimmt, das letzte fehlende Puzzlestück des „Fit-for-55“-Pakets. Die Richtlinie soll zum Erreichen der Klimaziele und zur Bekämpfung von Energiearmut beitragen.

Mit der Verabschiedung der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hat die EU neue Leitplanken insbesondere für die Sanierung des Gebäudebestands geschaffen. Die EU-Länder müssen nun binnen zwei Jahren regeln, dass die energetisch schlechtesten 16 Prozent ihrer Nichtwohngebäude bis 2030 und die schlechtesten 26 Prozent bis 2033 energetisch modernisiert werden.

Die Novelle der EU-Richtlinie kommt keine Sekunde zu früh, denn der Trend geht derzeit genau in die falsche Richtung: Die Gebäudesanierungsrate ist in Deutschland zuletzt auf ca. 0,7 Prozent gesunken. Von 100 Gebäuden wird also statistisch nicht mal eines pro Jahr energetisch saniert.

Die neuen Vorgaben wurden im Laufe der Verhandlungen deutlich abgeschwächt. Ursprünglich waren solche Mindestanforderungen auch für Wohngebäude im Gespräch. Trotz großzügiger Ausnahmeregelungen hatten die Regierungen jedoch Bedenken, deren Eigentümer in die Pflicht zu nehmen. Die Wirksamkeit der Richtlinie hängt daher nun enorm von der nationalen Ausgestaltung ab.

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Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude (MEPS) für Nichtwohngebäude

Eine besondere Rolle spielen darin die Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude ("Minimum Energy Performance Standards" - kurz: MEPS). Darin werden Fristen vorgegeben, bis zu denen Nichtwohngebäude (NWG) wie etwa Schulen, Verwaltungs-, Büro- und Geschäftsgebäude einen bestimmten Effizienz-Schwellenwert erreichen müssen. Die Sanierungspflicht betrifft 16 Prozent der ineffizientesten NWG ab 2030, weitere zehn Prozent ab 2033.

Die europäischen Regierungen müssen nun konkrete Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von für Nichtwohngebäuden aufstellen. Bei den Gebäuden mit den höchsten Energieverbräuchen führt an einer Modernisierung kein Weg vorbei.

Auch in Wohngebäuden muss Energieverbrauch gesenkt werden

Für Wohngebäude sind Ziele über den gesamten Bestand hinweg vorgesehen, um den Primärenergieverbrauch zu senken: bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent gegenüber 2020.

Alle fünf Jahre sind neue Zwischenziele festzulegen. Bis 2050 müssen alle Regierungen ihre Gebäudebestände auf das Niveau "Nullemission" bringen.

Etwas mehr als die Hälfte (55 Prozent) dieser Einsparungen muss in Wohngebäuden mit der schlechtesten Effizienz erreicht werden, darunter werden die 43 Prozent ineffizientesten Gebäude definiert.

Wie dies konkret umgesetzt wird, bleibt den Mitgliedstaaten überlassen.

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Europäische Gebäuderichtlinie wird voraussichtlich bis Mitte 2026 in nationales Recht umgesetzt

Darüber hinaus gibt es Regelungen, um für eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Sanierungsoffensive zu sorgen, sogenannte „social safeguards“, sie beziehen sich sowohl auf die gezielte Unterstützung von Eigentümer*innen als auch auf den Schutz von Mietenden vor einem Anstieg der Wohnkosten durch Sanierungen.

Weitere Regelungen betreffen zum Beispiel die Definition eines „Null-Emissions-Gebäude-Standard“ für Neubauten, den Ausstieg aus der fossilen Beheizung bis 2040 sowie die schrittweise Einführung eines Solarstandards. Mit der Richtlinie wird auch die Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden gestärkt, die die in den Gebäuden gebundene Energie bilanziert.

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie war nach langen und schwierigen Verhandlungen beschlossen worden. Als letztes Gremium hatte der Ministerrat zugestimmt.

Die Bundesregierung hat nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bis zum 31. Dezember 2025 muss bereits der Entwurf eines nationalen Sanierungsfahrplans an die Kommission gesandt werden. Die Richtlinie wird voraussichtlich bis Mitte 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

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